Die private Tierhaltung auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände bei Kirchham wirft für das Landratsamt Passau neben tierschutz- und artenrechtlichen Aspekten auch die Frage auf, inwieweit baurechtliche Vorschriften verletzt wurden, wie das Landratsamt mitteilt.
Wie berichtet, hatten Mitarbeiter des Landratsamts (Veterinäramt und Natur- und Artenschutz), des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der Regierung von Niederbayern (Artenschutz) vergangene Woche bei einer Razzia in der ehemaligen Kaserne eine Reihe von mutmaßlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz festgestellt, die auch strafrechtlich relevant sind. Unter anderem wurden 30 teils gefrorene Tierkadaver, darunter auch Affen, sowie lebende Schlangen beschlagnahmt.
Für das mehrere Quadratkilometer große Areal, das auf den Gemeindegebieten von Pocking, Kirchham und Bad Füssing liegt, existieren demnach zwei Genehmigungen für Wildtiergehege. Ein Antrag auf Errichtung eines Zoos scheiterte an einem dafür fehlenden Bebauungsplan der Gemeinde Kirchham. Die gewerbliche Nutzung der Gebäude ist seit längerem untersagt. Dies wurde auch seitens des Eigentümers eingehalten,wie eine Überprüfung im Jahre 2018 ergab. Jetzt stelle sich allerdings die Frage, ob und wenn ja, welche Gebäude Zug um Zug für die Tierhaltung ohne die dazu erforderliche baurechtliche Genehmigung genutzt wurden. Das Landratsamt Passau werde daher zeitnah die baurechtliche Gesamtsituation prüfen.
Dem Tierhalter wurde vor Ort mündlich die Beseitigung der Mängel angeordnet. Inwieweit Tierhalteverbote ausgesprochen werden können, müssen die weiteren Untersuchungen der beschlagnahmten Tiere und Begutachtungen der Gesamtumstände ergeben. − red
July 16, 2020 at 11:41PM
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Nach Tier-Razzia: Auch Baurecht hakt - Passau/ Kirchham - Passauer Neue Presse
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